Gesetze / Umweltstatistikgesetz
UStatG§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
Stand: 10.06.2019
Die Erhebung erfasst jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, bei den zuständigen Behörden
Änderungsverlauf
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11.08.2009 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I 2723)
BGBl. 2009 I S. 2723
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.